Als professionelles Planungsbüro für Ihr Bauvorhaben, unterstützen wir Sie auch gerne bei der Erlangung und Ausstellung eines Wärmeschutznachweises. Seit 2010 sind wir als Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutznachweise eingetragen und können diese Berechnungen eigenständig ohne Prüfer erstellen.
Die Berechnungen und Angaben bei einem Wärmeschutznachweis, beruhen immer auf einem so genannten Normklima. Das heißt: Ein Wärmeschutznachweis kann zu keinem Zeitpunkt die tatsächlichen Energiekosten wiedergeben.
Im Wärmeschutznachweis sollen nach dem Gebäudeenergiegesetz, die Bauteile nach ihren Dämmeigenschaften und die Heizungsanlage nach ihrer Leistung und Wirkungsgrad nachgewiesen werden. Mit Einführung des Gesetzes zum Einsatz der erneuerbaren Energien und dem GEG 2023, reicht es nicht mehr aus, ein Gebäude nur gut zu dämmen. Es ist auch wichtig, bei der Wahl der Heizung erneuerbare Energien wie Solarenergie, Erdwärme oder Luftwärme einzusetzen.
Mittlerweile wird es unwirtschaftlich mehr zu dämmen und somit muss auf diese Techniken zurückgegriffen werden. Mit diesen Vorgaben wird der Einsatz von z.B. Öl- oder Gasheizungen immer unwirtschaftlicher, zumal die Bundesregierung zusätzlich Kfw-Darlehen oder Zuschüsse für einen guten Wärmeschutznachweis anbietet.
Der Wärmeschutznachweis ist grundsätzlich ein Dokument, welches den Bauherr*innen durch die gesetzlichen Bestimmungen oder gar Förderprogramme vorgibt, welche Baustoffe in Bezug auf die Dämmeigenschaften verwendet werden müssen..
Bei Einfamilienwohnhäusern kann in der Regel der Bau-vorlageberechtigte die Arbeiten nach dem Wärmeschutznachweis vor Ort abnehmen, für Mehrfamilienwohnhäuser ab zwei Wohnungen muss es ein Sachverständiger, wie der Inhaber vom Bauplanungsbüro Berndt, machen.
Alle Punkte, die den Wärmeschutznachweis betreffen, also beispielsweise die Ausstellung, die Verwendung
oder grundsätzliche Faktoren, sind in Deutschland im Gebäudeenergiegesetzt (GEG 2023) geregelt.